Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Vereinfachung der Geschäftsabwicklung. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen aufmerksam, damit wir Missverständnisse vermeiden können.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (folgend: AGBV) regeln abschließend – gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen – die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden sowohl im Online-Verkauf (Online-Shop im Internet) als auch außerhalb des Internets im traditionellen Verkauf (soweit im Folgenden nicht ausdrücklich auf eine Form des Verkaufs Bezug genommen wird, gelten die entsprechenden Regeln für beide Verkaufsformen). Unser Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit uns als verbindlich an. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Über diese Regelungen hinausgehende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns die - auch einseitige - Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen für die Zukunft vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.
(2) Unsere AGBV gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Unser Online-Shop dient der ausschließlichen Nutzung durch Unternehmen (§ 14 BGB), durch juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie durch öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein den Online-Shop nutzender Kunde bestätigt mit Nutzung des Online-Shops - spätestens jedoch mit dortiger Aufgabe einer Bestellung - gewerblich zu handeln und kein Verbraucher gemäß § 13 BGB zu sein. Entsprechende Nachweise (Gewerbeanmeldung etc.) werden uns auf Nachfrage durch den Kunden zur Verfügung gestellt.
(4) Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312 e Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB gelten nicht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Im traditionellen Verkauf gelten unsere Angebote maximal dreißig Tage, soweit auf den individuellen Angeboten keine anderslautende Frist vermerkt ist. Verträge kommen durch eine fristgerechte Angebotsannahme, unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
(2) Die im Online-Shop angebotenen Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von uns angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von uns vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine konkret bestätigende Mitteilung von uns erhält und wir mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen haben, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden. Eine Bestätigung von uns über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.
(3) Im Zuge des Vertragsschlusses von uns abgegebene Willenserklärungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, wir hätten eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchführung eines Vertrages für uns – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes – als unmöglich dar, werden wir unseren Kunden hierüber unverzüglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte - teilweise oder vollständige – Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(4) Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
(5) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 3 Versand – Lieferung – Gefahrübergang
(1) Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen im traditionellen Verkauf schriftlich und im Online-Verkauf mindestens in Textform erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa eine Anzahlung, erfüllt hat.
(2) Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
(3) Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
(5) Uns obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer, erfüllen wir die uns obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehenden Schäden auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
(6) Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
§ 4 Mängelansprüche (Gewährleistung)
(1) Wir gewährleisten, dass die von uns bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden;
b) bei natürlichem Verschleiß;
c) bei nicht ordnungsgemäßer Wartung;
d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von uns gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige offenkundige Mängel sind uns unmittelbar, spätestens aber 3 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige eines offenkundigen Mangels innerhalb der Frist von 3 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Für solche Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden, gilt eine Ausschlussfrist von drei Monaten ab Gefahrübergang. Nach Fristablauf sind die Gewährleistungsrechte erloschen. Die Mängelanzeige muss ebenfalls umgehend, spätestens aber 3 Tage nach Kenntniserlangung schriftlich erfolgen.
(3) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels steht es uns in angemessener Zeit frei, nach unserer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen (Nachlieferung). Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Schlägt die Nachlieferung einmal oder die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder - bei erheblichen Mängeln - vom Vertrage zurücktreten.
(4) Die im Zuge der Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, tragen wir nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung tragen wir. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.
(5) Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen, einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen, haften wir ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Weitergehende als die nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 1-5 geregelten Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Auch kann der Kunde aus einer mangelhaften Teillieferung keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen ableiten.
§ 5 Haftung
(1) Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (entgegenstehende Haftungsbeschränkungen in diesen Geschäftsbedingungen sind entsprechend auszulegen und anzupassen). Jedwede Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haften wir nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten.
Dies gilt nicht:
a) bei Personenschäden (allerdings nur, wenn uns diese Gefahr bekannt war oder uns hätte bekannt sein müssen);
b) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben;
c) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Wir übernehmen im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung eines nach ausdrücklichen oder auftragsimmanenten Kundenwünschen bearbeiteten Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt uns hierbei von diesbezüglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei.
(3) Jedwede Haftung besteht ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.
(1) Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung. Versand-, Entlade- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt und werden gesondert berechnet. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
(2) Wir sind berechtigt, Preise für die von uns vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung angemessen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Lieferung die Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten erhöhen. Entsprechendes gilt bei Dauerlieferungsverträgen.
(3) Mit Zugang einer nach Gefahrübergang ausgestellten Rechnung ist der von dem Kunden zu zahlende Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde uns nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von uns stehenden Vorbehaltswaren. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer an uns ab.
(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung (auch Teilzahlung) ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In der Abholung der Vorbehaltsware durch uns liegt eine entsprechende Rücktrittserklärung. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen zehn Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach, oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde.
(6) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen.
(7) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiter zu veräußern; er tritt uns hiermit aber schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.
(8) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die daraus resultierenden Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) geltend zu machen und ggf. die Ware abschließend zu verwerten.
(9) In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von uns schriftlich anerkannt worden.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir behalten uns vor, den Kunden auch am Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort.